Häufig gestellte Fragen zur NIS2
Die einfache Merkregel ist: Nahezu alle Branchen und alle Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern oder mehr als 10 Mío. Euro Umsatz gehören dazu. Ausgeschlossen ist im wesentlichen nur der Handel & der öffentliche Dienst außer Regierungseinrichtungen!
Die Bußgelder bis zu 7 Mio. € richten nach der Klassifizierung “Besonders wichtiges Unternehmen” oder “Wichtiges Unternehmen”. Achtung: Bussgekder sind nicht versicherbar!
Das BSI prüft die Einhaltung. Die Prüfverfahren richten sich auch nach der Unternehmens-Klassifizierung
Die Schwerpunkte des Gesetzes beziehen sich auf die 4 genannten Bereiche. Diese überlappen stark mit den 2 Normen. Besondere Betonung des Gesetzes liegt auf dem Risiko Management nach “State of the Art” (z.B. mit permanentem Schwachstellenmanagement), auf der Schulung, auf den Notfallplänen und der Lieferkette. Hier gibt es auch für zertifizierte Unternehmen oft noch Lücken.