NIS2

 NIS2 steht für “Netzwerk- und Informations-Sicherheit” und ist eine beschlossene EU-Regelung mit der Pflicht  für die Beitritts-Staaten, diese in lokale Gesetzgebung umzusetzen. Ende 2024 lag der Gesetzentwurf zum  NIS2UmsuCG  im Bundesrat für einen finalen Beschluss und Inkrafttreten bis März 2025.

Aktuell ist das deutsche Gesetz verschoben.

Kurz zusammengefasst: 

NIS2 erweitert den Rahmen der KRITIS Unternehmen auf nahezu 30.000 Unternehmen fast aller Branchen. Das Gesetz  referenziert prinzipiell auf den  BSI-IT-Grundschutz –  allerdings ohne den Zwang alle dortigen Anforderungen umzusetzen. 

Vielmehr liegt der Fokus auf den folgenden 4 Abschnitten:

BCM, Notfall-und Krisen-Management
plus Meldepflichten

Häufig gestellte Fragen zur NIS2

Die einfache Merkregel ist: Nahezu alle Branchen und alle Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern oder mehr als 10 Mío. Euro Umsatz gehören dazu. Ausgeschlossen ist im wesentlichen nur der Handel & der öffentliche Dienst außer Regierungseinrichtungen!

Die Bußgelder bis zu 7 Mio. € richten nach der KlassifizierungBesonders wichtiges UnternehmenoderWichtiges Unternehmen”. Achtung: Bussgekder sind nicht versicherbar!

Das BSI prüft die Einhaltung. Die Prüfverfahren richten sich auch nach der Unternehmens-Klassifizierung

Die Schwerpunkte des Gesetzes beziehen sich auf die 4 genannten Bereiche. Diese überlappen stark mit den 2 Normen. Besondere Betonung des Gesetzes liegt auf dem Risiko Management nach “State of the Art” (z.B. mit permanentem Schwachstellenmanagement), auf der Schulung, auf den Notfallplänen und der Lieferkette. Hier gibt es auch für zertifizierte Unternehmen oft noch Lücken.

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